Überbauung Oele

Beschreibung

Einen Überblick über "Haus und Umgebung", "Zusammenleben" und "Vergabekriterien" finden Sie hier.

Die einzelnen Wohnungen sind nach Grösse gegliedert. Für genaue Masse verweisen wir Sie auf "aktuelle Pläne" im folgenden Absatz.

1,5-Zi-Wohnungen:
  1. Stock: Whg.-Nr. 1.05
  2. Stock: Whg.-Nr. 2.05
  3. Stock: Whg.-Nr. 3.05
  4. Stock: Whg.-Nr. 4.05

2,5-Zi-Wohnungen:
  1. Stock: Whg.-Nr. 1.02
  2. Stock: Whg.-Nr. 2.02
  3. Stock: Whg.-Nr. 3.02
  4. Stock: Whg.-Nr. 4.02

3,5-Zi-Wohnungen:
  1. Stock: Whg.-Nr. 1.04
  2. Stock: Whg.-Nr. 2.04
  3. Stock: Whg.-Nr. 3.04
                  Whg.-Nr. 3.07
  4. Stock: Whg.-Nr. 4.04
                  Whg.-Nr. 4.07

4,5-Zi-Wohnungen:
  Parterre: Whg.-Nr. 0.03
  1. Stock: Whg.-Nr. 1.03
                  Whg.-Nr. 1.06
                  Whg.-Nr. 1.07
  2. Stock: Whg.-Nr. 2.03
                  Whg.-Nr. 2.06
                  Whg.-Nr. 2.07
  3. Stock: Whg.-Nr. 3.06
  4. Stock: Whg.-Nr. 4.06

5,5-Zi-Wohnungen:
  3. Stock: Whg.-Nr. 3.03
  4. Stock: Whg.-Nr. 4.03

Aktuelle Pläne finden sie hier:

Voraussetzung für Mieterinnen und Mieter

  • Der Abschluss eines Mietvertrags setzt die Mitgliedschaft in der WBG und den Beitritt aller volljährigen Personen in den Hausverein voraus.
  • Die Mieterschaft verpflichtet sich zur Übernahme eines Pflichtanteilscheinkapitals (ähnlich Mietzinsdepot, CHF 4‘000.00 für eine 1,5-Zi-Whg, CHF 8‘000.00 für eine 5,5-Zi-Whg).
  • Alle erwachsenen Personen sind verpflichtet, Arbeiten in der Gemeinschaft gemäss ihren Möglichkeiten zu übernehmen und sich aktiv im Genossenschaftsleben zu beteiligen
  • Eine Wohnungs-Mindestbelegung muss eingehalten werden, d.h. Personenzahl plus 1,5 gleich Anzahl Zimmer
  • Aufgrund des beschränkten Parkplatzangebots haben Interessenten ohne Auto einen Vorteil.

Hier finden Sie das Vermietungsreglement.

 

Erstvermietung

     An den Infoveranstaltungen vom 15. und 25. Januar 2025, die für interessierte Genossenschaftsmitglieder obligatorisch war, wurden Anmeldeformulare
     abgegeben.

     28. Februar 2025: Einsendeschluss der Anmeldung

     März/April 2025: die AG Erstvermietung sichtet die Bewerbungen,  macht Vorselektion, ggf. Gespräche

     Mai 2025: der Vorstand der WBG entscheidet, wer einen Mietvertrag bekommt.

     Juni 2025: Gründungsversammlung des Hausvereins

     November 2025: voraussichtlicher Bezugstermin der Wohnungen

 

Projektpartner

Planer & ausführende Unternehmungen

Meilensteine

geplant:

Voraussichtlich November/Dezember 2025  Bezug der 25 Wohnungen und einer Kita in der Oele

 

in Arbeit:

  • Rohbau
  • Wohnungszuteilung
  • Vorbereitung Gründung Hausverein

 

abgeschlossen:

3. Juli 2024 offizieller Spatenstich

17. Juni 2024 Baustart Überbauung Oele

Dezember 2023  Finanzierung geregelt (Schuldbrieferrichtung LUKB, Wohnen Schweiz)

Mai 2023  nach zwei Einsprachen und einem unüblich langen Baubewilligungsprozess liegt die rechtskräftige Baubewilligung vor

September 2022  Eingabe des Baugesuchs bei der Bauabteilung der Gemeinde Steinhausen

27. Juni 2022  Anlässlich der ordentlicher Generalversammlung Genehmigung des Baukredits durch die Genossenschafterinnen und Genossenschafter

4.10.2021  Der Gemeinderat von Steinhausen hat den einfachen Bebauungsplan erlassen. Orientierung im Amtsblatt vom 12. November 2021.

25.06. - 26.07.2021 Öffentliche Einsichtnahme des "Einfachen Bebauungsplanes" im Foyer Rathaus, Bahnhofstrasse 3, 6312 Steinhausen

10.06.2021  Die Gemeindeversammlung Steinhausen hat den Baurechtsvertrag inkl. Baurechtszins genehmigt. 

26.04.2021  Richtprojekt (Vorprojekt) zusammen mit der Kostenschätzung vom Vorstand genehmigt.

25. – 30.05.2020  Die Ergebnisse der fünf beteiligten Architekturbüros wurden im Gemeindesaals in Steinhausen öffentlich ausgestellt. SiegerprojektJurybericht

28.11.2019  Studienwettbewerbsunterlagen gingen an fünf ausgewählte Architekturbüros. mehr

23.07.2019  Absichtserklärung mit Gemeinde unterzeichnet

9.08.2018    Abgabe unserer Bewerbung an Gemeinderat

21.06.2018  Aufgrund der erheblich erklärten Motion Max Gisler „Abgabe GS 822 oder 127 und 829 im Baurecht“ lädt der Gemeinderat drei Genossenschaften zur Bewerbung ein.